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Familienspaß

Familienrecht

Nahezu jede zweite Ehe in Deutschland wird geschieden.

Im Rahmen der Trennung und Scheidung sind naturgemäß viele Fragen zu klären.

Dazu gehören Trennungs- und Kindesunterhalt, Versorgungs- und Zugewinnausgleich, aber auch Sorge- und Umgangsrecht oder die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen.

Auf folgenden Gebieten des Familienrechts bietet Ihnen Frau Rischau kompetente Beratung und Vertretung:

Trennung

Obwohl man es oft nicht wahrhaben will, kann das Thema Trennung plötzlich schnell aktuell werden.

Wenn Sie selbst die Trennung erwägen, ist es wichtig, die rechtlichen Möglichkeiten zu kennen. Denn wer vorschnell seine Rechte aufgibt, kann dies oftmals nicht rückgängig machen. Auch wer vom Trennungswunsch des Ehepartners überrascht wurde, muss über seine Rechte schnellstens informiert sein.

Was ist mit der Ehewohnung, wie hoch ist der Unterhalt, wann erfolgt der Vermögensausgleich, wer erhält den Hausrat, muss jetzt der Umgang geregelt werden? Wenn man böse Überraschungen und Missverständnisse vermeiden will, können diese wichtigen Themen bereits frühzeitig in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden.

Hierbei ist Ihnen Rechtsanwältin Rischau gerne behilflich.

Scheidung

Voraussetzung für eine Scheidung ist, dass Sie bereits getrennt leben und sicher sind, dass Ihre Ehe beendet ist.

Die Scheidung kann streitig oder einvernehmlich erfolgen und nicht immer müssen beide Ehepartner vor Gericht anwaltlich vertreten sein. Im Scheidungsverfahren muss ggfs. über Fragen der Vermögensauseinandersetzung (Zugewinn), des Unterhalts, des Sorgerechts und Umgangsrechts sowie des Rentenausgleichs (Versorgungsausgleichs) entschieden werden.

Anwältin Rischau zeigt Ihnen Wege zur einvernehmlichen Scheidung, steht Ihnen aber auch im Streitfall mit ihrer ganzen Erfahrung zur Seite.

Unterhalt

Kaum ein Thema ist so verbissen umkämpft wie der Unterhalt. Ob es um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt oder Elternunterhalt geht:


Oft sind erhebliche finanzielle Verpflichtungen oder Einbußen damit verbunden. Deshalb sind eine genaue Kenntnis der eigenen rechtlichen Position und deren Durchsetzung äußerst wichtig.

Umgangsrecht

Die gesetzlichen Vorgaben für das Thema Umgang sind eindeutig:


Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern. Jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht auf Umgang mit seinem Kind. Aber bereits die Betrachtung dieser Vorgaben macht klar, dass man den Rechten und Pflichten aller Beteiligten nicht immer Rechnung tragen kann.

Deshalb hat der Gesetzgeber vorgegeben, dass der Umgang sich zu aller erst an der Frage orientiert, was dem Wohle des Kindes entspricht.

Dies wird aber in der Praxis von den Beteiligten oftmals sehr unterschiedlich gesehen. Dies ist auch der Grund, weshalb im Streitfall über die Häufigkeit und die Bedingungen des individuellen Umgangs so oft und intensiv gekämpft wird. Deshalb ist anwaltliche Hilfe gerade bei diesem Thema sehr wichtig.

Frau Rischau sagt Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Sorgerecht

Das Sorgerecht gibt den Eltern eines Kindes das Recht, über alle wichtigen Belange des Kindes zu entscheiden.


Die Eltern bestimmen beispielsweise, wann ein Kind zum Arzt geht, wo es wohnt und auf welche Schule es geht.


Aber auch ein Lehrvertrag eines 16jährigen bedarf der Zustimmung der Eltern.

Solange die Eltern miteinander verheiratet sind, ist dies normalerweise kein Problem. Aber bei einer Trennung wird es kompliziert, denn beide Eltern haben weiterhin das gemeinsame Sorgerecht. Oft kommt es jetzt zum Streit, wobei es insbesondere über den Aufenthalt des Kindes immer wieder zu unterschiedlichen Auffassungen kommt.

Bei nicht zu lösender Meinungsverschiedenheit der Eltern entscheidet deshalb das Gericht. In einem solchen Gerichtsverfahren ist eine anwaltliche Vertretung zwar nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch meistens sinnvoll.


Ehevertrag

Der Grund, weshalb viele Menschen zögern, am Beginn ihrer Ehe einen Ehevertrag abzuschließen, liegt oft darin, dass sie sich nicht dem Vorwurf aussetzen wollen, sie hätten kein Vertrauen in die Beziehung bzw. den Partner. Dabei ist es gerade ein Zeichen von Liebe und Vertrauen, wenn beide Partner erklären, dass sie fair miteinander umgehen wollen und keiner den anderen übervorteilen möchte.


Ein ausgewogener Ehevertrag kann die oft erheblichen Kosten eines Streitverfahrens verhindern, und dafür sorgen, dass zu dem emotionalen Stress, den eine Trennung mit sich bringt, nicht auch noch zusätzliche Belastungen durch die Klärung gegenseitiger Ansprüche hinzukommen.


Darüber hinaus wissen die Ehegatten bereits während der Ehe, welche Ansprüche sie im Trennungsfall haben und können sich darauf einrichten.


Ein Ehevertrag kann sowohl vor oder während einer Ehe geschlossen und auch wieder abgeändert werden.


Einem Freiberufler (z.B. Arzt, Steuerberater oder Rechtsanwalt) kann aufgrund des gesetzlichen Zugewinnausgleichs nur empfohlen werden, einen Ehevertrag in Betracht zu ziehen, wenn er verhindern möchte, dass im Fall der Scheidung durch etwaige Zugewinnausgleichsforderungen seine berufliche Existenz gefährdet wird.


Rechtsanwältin Rischau berät Sie gerne, welche Vereinbarungen aufgrund Ihrer Lebenssituation ratsam sind.

Familienrecht: Tätigkeiten

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