Lehmann & Rischau
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
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Strafrecht
Im Bereich des allgemeinen Strafrechts wirft die Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft Ihnen ein bestimmtes Verhalten vor und will Sie dafür zur Rechenschaft ziehen.
Ohne die Verteidigung durch einen spezialisierten Anwalt kann es dazu kommen, dass ungerechtfertigte Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden. Wegen dieser einschneidenden Maßnahmen ist die frühzeitige Beauftragung eines Experten für Sie so wichtig.
Rechtsanwältin Rischau betreut Sie dabei in allen Verfahrensabschnitten eines Strafverfahrens:
Ermittlungsverfahren
Schon im Ermittlungsverfahren werden häufig vom Beschuldigten Aussagen getätigt, die sich später negativ auf das gesamte Strafverfahren auswirken. Vor Abschluss der Ermittlungen hat der Beschuldigte die Gelegenheit, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Er muss sich entscheiden, ob er zu den gemachten Vorwürfen Stellung nimmt oder von seinem Schweigerecht Gebrauch macht.
Leider begeht hier der Beschuldigte nicht selten den Fehler, dass er Aussagen tätigt, ohne jedoch den Inhalt der Ermittlungsakte zu kennen. Dies kann die spätere Verurteilung oder eine erhebliche Erhöhung im Strafmaß zur Folge haben. Aus diesem Grund sollte der Beschuldigte schon in diesem Verfahrensstadium einen Verteidiger beauftragen, damit Akteneinsicht genommen werden kann.
Erst nach Kenntnis des Ermittlungsstandes sollte entschieden werden, ob eine Aussage gemacht oder das Schweigerecht in Anspruch genommen wird. Das Ermittlungsverfahren endet mit der Einstellung des Verfahrens, einer Anklage oder dem Antrag auf Erlass eines Strafbefehls.
Hauptverhandlung
Nach Einreichen der Anklage durch die Staatsanwaltschaft entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Sodann wird ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt. Auch in der Hauptverhandlung sollte der nun Angeklagte einen Rechtsanwalt als Verteidiger hinzuziehen, um seine Rechte optimal zu schützen und zu nutzen. Nur bei einer optimalen Verteidigung kann für den Angeklagten ein günstiges Ergebnis erzielt werden.
Dies gilt nicht nur für die Frage schuldig oder unschuldig, sondern auch für die Frage, ob das Verfahren gegen Auflagen eingestellt wird, die Frage des Strafmaßes, sowie der Frage, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Strafbefehl
Das Strafbefehlsverfahren dient dazu, möglichst schnell, kostengünstig und ohne eine bisweilen sehr belastende Hauptverhandlung zu einer Bestrafung zu kommen.
Die Staatsanwaltschaft erhebt die öffentliche Klage durch einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls und beantragt darin eine Geldstrafe oder auch gewisse Nebenstrafen.
Häufig wird von der Staatsanwaltschaft ein zu hohes Strafmaß gefordert. Es gibt Möglichkeiten in solchen Verfahren eine erhebliche Strafmaßreduzierung herbeizuführen.
Jugendstrafrecht
Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht fallen Jugendliche - und in bestimmten Fällen auch Heranwachsende - unter die Vorschriften des Jugendstrafrechts.
Dessen Ziel ist die Erziehung von Jugendlichen und Heranwachsenden.
Deshalb dürfen für diese Gruppe die Vorschriften des Strafgesetzbuches hinsichtlich des Strafmaßes nicht angewendet werden. Eine gezielte Verteidigung erfordert daher neben den Kenntnissen des allgemeinen Straf- und Strafprozessrechts Spezialkenntnisse im Jugendstrafrecht.
Rechtsanwältin Rischau hat sich diese Kenntnisse erarbeitet. Für ihre jugendlichen Mandanten setzt sie sich mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgerichten auseinander.
Betäubungsmittelstrafrecht
Die Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht umfasst hauptsächlich die Straftatbestände Besitz, Handel, Anbau, Einfuhr, Ausfuhr, Veräußerung, oder die Herstellung von Betäubungsmitteln. Hier hatsich über viele Jahre ein " Strafrecht im Strafrecht " entwickelt, in dem die Einbeziehung der Rechtsprechung und die richtige Verteidigungsstrategie entscheidend für den Verfahrensausgang ist.
Mehr noch als in sonstigen Verfahren ist hier der Grundsatz, dass keinerlei Angaben ohne vorherige anwaltliche Beratung gemacht werden sollten, von entscheidender Bedeutung.
Opferhilfe
Der Strafprozess erscheint für Außenstehende vielfach als Schauspiel, in dem Täter die aktive Hauptrolle und Opfer die passive Zeugenrolle spielen.
Opfer scheinen also lediglich am Rande zu existieren und sind im Grunde genommen nur als Beweismittel für die Verurteilung des Täters interessant.
Dieser Eindruck ist heute aber nicht mehr richtig. Denn bereits im Jahre 2004 ist das Opferschutzreformgesetz in Kraft getreten, welches die Rechte der Geschädigten gestärkt hat.
Missbrauch
Kinder und Frauen sind häuslicher Gewalt durch den Ehegatten oder Lebenspartner ausgesetzt.
Deswegen ist es wichtig, dass die Rechte bei Missbrauch, Gewalt oder Vergewaltigung schnell und effizient geltend gemacht werden. Rechtsanwältin Rischau kann für Sie Schutzanordnungen aus dem Gewaltschutzgesetz erwirken oder begleitet Sie als Nebenklägerin in den strafrechtlichen Verfahren.